Mit dem Start der neuen Förderphase ab 2023 planen wir derzeit die neuen Aufrufe.
Die sogenannten Aktionspläne werden mit der ab 2023 geltenden Entwicklungsstrategie neu geregelt.
Hintergrund:
Die Förderinhalte sind im sogenannten Aktionsplan niedergeschrieben. Dieser ist Teil der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) und bildet mit seinen Maßnahmen sozusagen das „Herzstück“ der regionalen Strategie. Die Maßnahmen sind 6 Handlungsfeldern zugeordnet, die den ermittelten lokalen Erfordernissen und Bedarfen entsprechen.
Für jede Maßnahme ist individuell festgelegt, wer Antragsteller sein kann, wie hoch der Fördersatz ist und ob es Höchstfördersätze gibt.
Mit der Freigabe der Mittel durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung können die Aufrufe starten und Sie können die Förderinhalte im Aktionsplan der Region einsehen.