Förderinhalte = Aktionsplan
Derzeit befinden sich die LEADER-Regionen in einer Übergangsphase zur neuen Förderperiode. Für diesen Übergang sind die bereitgestellten Fördermittel erschöpft. Neue Aufrufe planen wir mit dem Start der neuen Förderphase ab 2023.
Die sogenannten Aktionspläne werden mit der ab 2023 geltenden Entwicklungsstrategie neu geregelt. Die bisherigen Pläne dienen zur Orientierung und Anregung für potenzielle Vorhabenträger, da es teilweise Übereinstimmungen mit der neuen Förderphase geben wird.
TIPP: Schon jetzt beraten wir Sie sehr gern rund um Ihre Projektidee, sodass Sie bei einem Aufrufstart gut vorbereitet in das Verfahren einsteigen können.
Hintergrund:
Die Förderinhalte sind im sogenannten Aktionsplan niedergeschrieben. Dieser ist Teil der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) und bildet mit seinen bisherigen 21 Maßnahmen sozusagen das „Herzstück“ der regionalen Strategie. Die Maßnahmen sind 6 strategischen Zielen zugeordnet, die den ermittelten lokalen Erfordernissen und Bedarfen entsprechen. Darüber hinaus gibt es zielübergreifende Maßnahmen.
Für jede Maßnahme ist individuell festgelegt, wer Antragsteller sein kann, wie hoch der Fördersatz ist und ob es Höchstfördersätze gibt.
Nachfolgend können Sie die Förderinhalte im Aktionsplan der Region einsehen.
Alte Förderinhalte nach Maßnahmen (bis 2022)
Ziel 1 - Demografischen Wandel im ländlichen Raum steuern und gestalten/ notwendige Anpassungen vornehmen
Ziel 2 – Förderung der bedarfsgerechten Entwicklung der Mobilität, des ländlichen Wegebaus sowie der Breitbandversorgung
Ziel 3 – Stärkung und Entwicklung der regionalen Wirtschaft und Ausbildung
Ziel 4 – Verbesserung touristischer Angebote –Qualitätsoffensive Tourismus
Ziel 5 – Umsetzung einer nachhaltigen, klimagerechten und energieeffizienten Siedlungs- und Regionalentwicklung
Ziel 6 – Bewahrung des natürlichen Erbes sowie regional abgestimmte und integrierte Risikovorsorge und Gefahrenabwehr
Zielübergreifende Maßnahmen zur Umsetzung der LES