Mit der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 16.06.2022 wurden die Beschlüsse zur Vergabe der Fördermittel innerhalb der Kleinprojekteförderung gefasst.
In diesem Jahr wurde - verglichen mit den Vorjahren 2019, 2020 sowie 2021 - eine kontinuierliche Antragsmenge von Vereinen, Kirchgemeinden und Kommunen bei gleichbleibendem Gesamtbudget eingereicht.
In der Summe sind es 30 engagierte Akteure, die dem Aufruf folgten und ihre Ideen konkret ausformulierten. Nach Sichtung und intensiver Prüfung der Vorhabendokumente wurde ein Ranking nach einheitlichen Kriterien aufgestellt. Unter Berücksichtigung dieses Arbeitsmittels und des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets, können sich nun 21 Antragsteller auf die baldige Ausschüttung der Fördermittel freuen.
Wir danken an dieser Stelle allen - auch den nicht positiv gevoteten Antragstellern - für ihr unermüdliches Engagement innerhalb unsrer Region.
Start des Aufrufes: | 02.05.2022 |
Einreichefrist: |
31.05.2022 (12.00 Uhr Posteingang) Anträge müssen vollständig eingereicht werden. Digital und postalisch! |
Nummer des Aufrufes | 01-2022-RB-ZWG |
Sitzung des Entscheidungsgremiums: | 16.06.2022 |
Umsetzungszeitraum: | 17.06. bis 30.10.2022 |
Nachfolgend stehen die Dokumente für den Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis zum Download zur Verfügung.
Das Projekt muss bis spätestens 30.10.2022 abgeschlossen sein und jegliche Rechnungslegungen erfolgt sein.
Der vollständige Auszahlungsantrag mit ausgefüllter Belegliste sowie allen erforderlichen Anlagen zum Verwendungsnachweis ist ebenfalls bis spätestens 30.10.2022 beim Regionalmanagement einzureichen.
Adresse:
Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.
Greifensteinstraße 44
09427 Ehrenfriedersdorf
Für Fragen stehen Ihnen unterdes die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagement sehr gern zur Verfügung.
Telefon: 037346 687-11 oder -17
E-Mail: info@zwoenitztal-greifensteine.de
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung |
Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen |
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung durch Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern, dies kann beispielsweise beinhalten: - Aufwertung von Grünflächen - Revitalisierung von Brachflächen - Anschaffung von Freiraummöblierung und Spielplatzgeräten - Anschaffung von regionaltypischen Gehölzen für Bepflanzungen Schaffung, Erhaltung Verbesserung und Ausbau von Freizeit und Erholungseinrichtungen, dies kann beispielsweise beinhalten: - Anschaffung von Vereinseigentum (z.B. für Veranstaltungen) - Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen - Ausstattung von Vereinsräumen mit Tischen, Stühlen, Vitrinen - Gestaltung von Ausstellungen einschließlich des Erwerbs von Ausstellungselementen und technischer Erschließung und Beleuchtung - Gestaltung und Druck von kostenlosen Präsentationsmaterialien wie Flyer, Poster, Broschüren, Ehrenbänder usw. - Gestaltung von Homepages und Apps - Erwerb von Fachliteratur und historischen Dokumenten - Erwerb von Multimediatechnik einschließlich Multimediaproduktion Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, dies kann beispielsweise beinhalten: - Tagungen und Schulungen zur Dorfmoderation - Honorare für Dozenten - Exkursionen - Jugendbeteiligungsprojekte |
Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung; dies kann beispielsweise beinhalten: - Kleinere Investitionen und Ausstattungsgegenstände für Kindertageseinrichtungen und Schulen, Dorfgemeinschafts- oder Bürgerhäuser, kirchliche Gebäude, - Anschaffungen zur Barrierereduktion von Grundversorgungseinrichtungen (mobile Rampen, Beleuchtung, ergänzende Beschriftungen usw.) |