Aktuelles

Kleinprojekteförderung in 2023

Punktgenau & Regional

Das sogenannte Regionalbudget ermöglicht der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine eine punktgenaue und regionale Förderung von Kleinprojekten. Seit 2019 erfuhren insgesamt 88 Projekte von engagierten Vereinen, Kirchgemeinden und Kommunen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung Ihrer Ideen. Die gute Nachricht für alle Vereine, Stiftungen, Kirchgemeinden und Kommunen: Wir sind dieses Jahr wieder für Sie da. Der Aufruf zur Kleinprojekteförderung ist am 20.03.2023 gestartet.

Grundlegender Indikator und Definition für ein Kleinprojekt ist dabei eine maximale Investitionssumme von 20.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 10.000 Euro. Es wird ein Fördersatz von 80 Prozent gewährt. Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen auch Sie mit Ihrer Institution an dem Aufruf teil. Anträge können bis zum 02.05.2023 beim Regionalmanagement der LEADER-Region eingereicht werden. Die Umsetzung der Projekte muss nach der im Juni stattfindenden Auswahlentscheidung bis zum 01.11.2023 abgeschlossen sein. Auch dies gehört zur Charakteristik eines Kleinprojektes und sollte bei den Vorüberlegungen nicht außer Acht gelassen werden.

Aufgrund der kurzen Zeitschiene des Aufrufes, bitten wir darum, für Anfragen bzw. Beratungen vorzugsweise auf die Kommunikation per E-Mail, Telefon oder per Videokonferenz zurückzugreifen.

Telefon: 037346 687-11 oder -17
E-Mail: info@zwoenitztal-greifensteine.de

Anmerkung
Folgende Kommunen der Zwönitztal-Greifensteinregion können von der Kleinprojekteförderung profitieren: Amtsberg, Auerbach, Burkhardtsdorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau, Geyer, Gornsdorf, Thum und Zwönitz.

Zeitablauf

Start des Aufrufes: 20.03.2023
Einreichefrist:

02.05.2023 (12.00 Uhr Posteingang) Anträge müssen vollständig eingereicht werden. Digital und postalisch!

Nummer des Aufrufes 01-2023-RB-ZWG
Sitzung des Entscheidungsgremiums: 06.06.2023
Umsetzungszeitraum: 07.06. bis 01.11.2023

 

Aufrufdokumente Kleinprojekteförderung 2023

Aufruftext und Antragsformulare

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung durch

Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern, dies kann beispielsweise beinhalten:

- Aufwertung von Grünflächen

- Revitalisierung von Brachflächen

- Anschaffung von Freiraummöblierung und Spielplatzgeräten

- Anschaffung von regionaltypischen Gehölzen für Bepflanzungen

Schaffung, Erhaltung Verbesserung und Ausbau von Freizeit und Erholungseinrichtungen, dies kann beispielsweise beinhalten:

- Anschaffung von Vereinseigentum (z.B. für Veranstaltungen)

- Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen

- Ausstattung von Vereinsräumen mit Tischen, Stühlen, Vitrinen

- Gestaltung von Ausstellungen einschließlich des Erwerbs von Ausstellungselementen und technischer Erschließung und Beleuchtung

- Gestaltung und Druck von kostenlosen Präsentationsmaterialien wie Flyer, Poster, Broschüren, Ehrenbänder usw.

- Gestaltung von Homepages und Apps

- Erwerb von Fachliteratur und historischen Dokumenten

- Erwerb von Multimediatechnik einschließlich Multimediaproduktion

Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, dies kann beispielsweise beinhalten:

- Tagungen und Schulungen zur Dorfmoderation

- Honorare für Dozenten

- Exkursionen

- Jugendbeteiligungsprojekte

Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung; dies kann beispielsweise beinhalten:

- Kleinere Investitionen und Ausstattungsgegenstände für Kindertageseinrichtungen und Schulen, Dorfgemeinschafts- oder Bürgerhäuser, kirchliche Gebäude,

- Anschaffungen zur Barrierereduktion von Grundversorgungseinrichtungen (mobile Rampen, Beleuchtung, ergänzende Beschriftungen usw.)

 

 

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

 

Lesetipp: Broschüre des sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung "Regionalbudget im ländlichen Raum"