Greifensteinstraße 44, 09427 Ehrenfriedersdorf info@zwoenitztal-greifensteine.de

Weg und Regelungen zur Förderung

HINWEIS:
Der Übergang zur neuen Förderperiode ist geschafft. Seit dem 1. März 2023 sind wir offiziell wieder eine anerkannte LEADER-Region. Unser wichtigstes Arbeitsmittel, die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), wurde genehmigt. Derzeit bereiten wir die ersten Aufrufe vor.
Schon jetzt geben wir Ihnen die Gelegenheit, sich in die neu geregelten Aktionspläne einzulesen.

Der Ablauf der LEADER-Förderung wird mittels des Verfahrensablaufes widergespiegelt.

pdfVerfahrensablauf LEADER 2023 27

 

 

 

 

 

 

Eine begleitende Beratung von der Projektidee über die Vorbereitung der Antragsunterlagen bis hin zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhalten Sie beim Regionalmanagement. Wir empfehlen Ihnen, schon in einem frühzeitigen Stadium der Planung Ihres Vorhabens Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Das Vorhabenauswahlverfahren sowie die Beratung im Regionalmanagement sind kosten- und gebührenfrei.

Zur Vorbereitung eines Beratungstermins bitten wir Sie, das Projektdatenblatt auszufüllen und dem Regionalmanagement vorab zu zusenden.

pdfProjektidee LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine

Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen konkreten Beratungstermin.

Jetzt Kontakt aufnehmenplus link

Auswahlkriterien

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Zwönitztal-Greifensteinregion anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.

Eine stufenweise Prüfung aller zum Stichtag eingereichten Einzelvorhaben erfolgt in drei Schritten.

Die Kohärenzkriterien (ja/nein-Kriterien) dienen der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit nach Maßgabe übergeordneter Leitfäden und Richtlinien. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Auswahl von Vorhaben durch das Entscheidungsgremium erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

Die Prüfung des regionalen Mehrwertes stellt fest, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, gegenüber von Standardmaßnahmen einen Mehrwert für die lokale ländliche Entwicklung zu erbringen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erbringt das Vorhaben einen regionalen Mehrwert. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.

Die handlungsfeldbezogenen Rankingkriterien ergeben einen Punktewert des Vorhabens. Sie führen zur Reihenfolge und zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann das Vorhaben keine Berücksichtigung finden.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Fördermittelbudgets keine Berücksichtigung finden, werden abgelehnt. Diese können bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.

Auswahlentscheidung innerhalb einer EG-Sitzung

Das EG = Entscheidungsgremium hat eine wichtige Funktion: Die Vertreter entscheiden als regionales Gremium über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER/2023 (Votum der Region). Ein positives Votum des Entscheidungsgremiums für ein Vorhaben ist Voraussetzung für einen Fördermittelantrag.

Mehr zum Gremium erfahrenplus link

Die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums behält nur befristet ihre Gültigkeit. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ist der Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Erst ab Eingang des Fördermittelantrages bei der Bewilligungsbehörde darf mit dem Vorhaben begonnen werden, alles andere wäre förderschädlich.

Bewilligungsstelle der LEADER Region Zwönitztal- Greifensteinregion ist:

Postanschrift:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner:

Herr Jens Uhlmann
Tel.: 03735 - 601-62 74
Fax: 03735 - 601-62 36
E-Mail: jens.uhlmann@kreis-erz.de

Dienstsitz:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Bergstraße 7
09496 Marienberg

Die Dokumente zur Beantragung der Auszahlung der Fördermittel erhalten Sie unter folgendem Link:
 
(Gültig für ausgewählte Vorhaben bis 2022)

Hinweise zur Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften

(Gültig für ausgewählte Vorhaben bis 2022)

 

1. Internetseite

Über Vorhaben, die mit Mitteln des ELER kofinanziert werden, hat der Begünstigte die Öffentlichkeit wie folgt zu informieren, dies gilt für alle Vorhaben unabhängig von der Höhe der öffentlichen Unterstützung.

Falls der Begünstigte eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreibt (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, Landkreisen, Kommunen etc.), hat der Begünstige während der Durchführung des Vorhabens (Zeitraum vom Vorhabenbeginn bis zum Erhalt des Endfestsetzungsbescheides) die Öffentlichkeit auf der Internetseite über folgende Inhalte zu informieren:

- eine Kurzbeschreibung des Vorhabens

 

- die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens (für die möglichen Ergebnisse ist eine durch den Begünstigten formulierte kurze Textpassage an gleicher Stelle zu platzieren)

 

- die Verwendung der EU-EPLR-Logokombination und des LEADER-Logos

 

- hierzu ist das entsprechende Layout, dass auf der Publizitätsseite des EPLR unter http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4651.htm als Download bereitgestellt ist, zu verwenden, z.B.

2. Erläuterungstafel

Bei Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 50.000 € ist eine Erläuterungstafel an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen. (Wird mit Bewilligungsbescheid zugeschickt)

3. Informationstafel /Bauschild

Bei Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 500.000 € ist eine Informationstafel/ ein Bauschild anzufertigen und an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort aufzustellen.

4. Informations- und Kommunikationsmaterial

Sind Informations-und Kommunikationsmaterial Gegenstand des Fördervorhabens gelten gesonderte Publizitätspflichten. (u.a. die Verwendung der Logokombination bzw. des LEADER-Logos auf den Titelblättern von Veröffentlichungen) Die Veröffentlichungen müssen außerdem Verweise (z.B. im Impressum) auf die für den Inhalt zuständige Verwaltungsbehörde in Form der nachstehenden Textpassage enthalten:

"Zuständig für die Durchführung der ELER- Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.“

Der Nachweis des Begünstigten ist mit dem ersten und letzten Auszahlungsantrag anhand eines Screenshots/ bzw. Fotos zu erbringen.

Alle weiteren Informationen zur Informations- und Publizitätsvorschrift zum Sächsischen EPLR 2014 - 2020 finden Sie unter den folgenden Link: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4651.htm bzw. gehen Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu.

Eine Nichteinhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften kann zu Sanktionen (Kürzung der Förderung) führen.

                                                                                    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verein zur Entwicklung der
Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.

Regionalmanagement
Greifensteinstraße 44
09427 Ehrenfriedersdorf

phone +49 (0) 37346 687-10 /-11 /-17 /-21

fax +49 (0) 37346 687-20

mailinfo@zwoenitztal-greifensteine.de

Tourismusnetzwerk "Greifensteinregion"

phone+49 (0) 37346 687-21 /-22 /-23

fax+49 (0) 37346 687-0 (Tourist-Information Greifensteine)

mailinfo@greifensteine.de

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