Das Entscheidungsgremium ist ein von den Mitgliedern des Vereins gewähltes Gremium. Es besteht aus 10 Personen mit jeweils persönlichen Stellvertretern. Davon sind 7 Mitglieder bzw. Stellvertreter stimmberechtigt und 3 Mitglieder haben beratende Funktion. Das Entscheidungsgremium setzt sich zusammen aus Wirtschafts- und Sozialpartner und Vertretern aus dem öffentlichen Bereich. Auf der Ebene der Beschlussfassung sind weder Behörden im Sinne der nationalen Vorschriften noch eine einzelne Interessengruppe mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten.
Die Mitarbeit in den regionalen Strukturen ist transparent und für alle Personengruppen gleichberechtigt angelegt. Die Arbeit des Entscheidungsgremiums unterliegt einer Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden je nach Bedarf 3 bis 4 Mal im Jahr statt.
Das Entscheidungsgremium hat eine wichtige Funktion: Die Vertreter entscheiden als regionales Gremium über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER/2014 (Votum der Region). Ein positives Votum des Entscheidungsgremiums für ein Vorhaben ist Voraussetzung für einen Fördermittelantrag.
Die Ergebnisse der Auswahlentscheidungen können Sie im Bereich "LEADER-Förderung" einsehen oder klicken Sie ganz einfach hier.
Bereits realisierte Projekte beleuchten wir in Text und Bild im Menüpunkt "Projekte".