Aktuelles

Gebietskulisse

Innerhalb des ländlichen Gebietes sind investive Vorhaben in städtebaulich eigenständigen Orten bis 5.000 Einwohner als Teile einer Gemeinde förderfähig. Vorhaben der linienhaften Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege) sind auch förderfähig, sofern der überwiegende Anteil des Vorhabens innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches für investive Vorhaben liegt.

In der Zwönitztal-Greifensteinregion sind, außer auf dem Gebiet der Stadt Thalheim/Erzgeb. (zum Stichtag 30.06.2021 über 5.000 Einwohner), sowohl investive als auch nichtinvestive Vorhaben förderfähig. Im Stadtgebiet von Thalheim/Erzgeb. sind nur nichtinvestive Vorhaben (z.B. Studien, Konzeptionen) förderfähig.

Karte vom Gebiet der Zwönitztal-Greifensteinregion